Beim Thema Vereine sollte man vorab unterscheiden, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein oder einen nicht gemeinnützigen Verein handelt.
Liegt eine Gemeinnützigkeit vor, hat ein Verein erhebliche steuerliche Vorteile:
Um Gemeinnützigkeit zu beantragen, gibt es einige Anforderungen die zu beachten und Unterlagen die dem Finanzamt vorzulegen sind. Unter anderem muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Ist ein Verein beim zuständigen Finanzamt bereits als gemeinnütziger Verein erfasst ist, muss dieser in der Regel alle 3 Jahre eine Gemeinnützigkeitserklärung abgeben.
Hinweis nicht gemeinnütziger Verein:
Wenn ein Verein als nicht gemeinnützig eingestuft wird, gilt für ihn eine Besteuerungsgrenze von € 35.000. Liegt der Gewinn über € 5.000, muss der nicht gemeinnützige Verein in diesem Fall Körperschaftsteuer zahlen. Es unterliegen grundsätzlich jegliche Einnahmen des nicht gemeinnützigen Vereins der Körperschaftsteuer. Ausnahme bilden hier lediglich die tatsächlichen Mitgliedsbeiträge und erhaltenen Spenden.
Soviele Anforderungen und Aspekte, die zu beachten sind. Doch keine Sorge. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam gehen wir der Sache auf den Grund und holen für Ihren Verein das Optimum heraus. Ihr Vereinsleben soll schließlich Freude und Ihre Ziele voran bringen und Sie nicht durch steuerliche Grenzen und bürokratische Hürden hindern. Wir sind für Sie da!